Zum Hintergrund
Wichtig zu wissen
Für Investitionen im Bereich der mobilen Wirtschaftsgüter empfiehlt sich für viele Selbständige und Betriebe die Leasingfinanzierung.
Mit ihr schonen Sie Eigen- oder Fremdkapital und erhöhen gleichzeitig Ihre wirtschaftliche und technologische Flexibilität.
Wir verstehen Leasing darüber hinaus als umfassende Dienstleistung. Ein unkomplizierter und schneller Service sowie das kooperative Ineinandergreifen von Außen- und Innendienst sind die Basis unserer Zusammenarbeit auf diesem Sektor.
Vom Finanzierungskonzept bis hin zur bestmöglichen Wiedervermarktung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Kreativität partnerschaftlich zur Seite. Wir sorgen nicht nur für verbindliche, sondern auch für neue Antworten.
Welche konkreten Chancen und Vorteile die Leasingfinanzierung Ihnen - insbesondere auch im Zuge von Basel II - bietet, können Sie in einem persönlichen Gespräch mit unseren Leasingexperten erfahren.
Was bedeutet eigentlich Leasing?
Leasing (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Der Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien.
Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag umfassen.
Nach Ende des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert.
Man unterscheidet das Finance-Leasing und das Operate-Leasing. Während Finance-Leasing die Miete sowie eine Kaufoption umfasst, bezieht sich Operate-Leasing nur auf die Miete.
Abwicklung eines Leasingvertrags
- Der Leasingnehmer stellt einen Leasingantrag und fügt eine Kopie des Angebotes bzw. der Bestellung bzw. des Auftrages für das Leasingobjekt bei sowie sonstige zur Objekt- bzw. Bonitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen.
- Die angefragten Leasinggesellschaften führen neben der Bonitätsprüfung des Leasingnehmers und Lieferanten eine Objekt- und Vertragsprüfung durch.
- Bei Annahme des Leasingantrages durch die Leasinggesellschaft erhält der Leasingnehmer eine gegengezeichnete Ausfertigung des Leasingvertrags sowie ein Formular für die Abnahmebestätigung.
- Die Leasinggesellschaft bestellt sodann das gewünschte Objekt beim Lieferanten mit dem Auftrag, direkt an den Leasingnehmer zu liefern. Möglich ist auch, dass der Leasinggeber in eine bereits erfolgte Bestellung des Leasingnehmers eintritt.
- Nach Erhalt des Leasingobjekts übermittelt der Leasingnehmer die Abnahmebestätigung, rechtsverbindlich unterschrieben, dem Leasinggeber. Dieser bezahlt anschließend die Rechnung der Lieferfirma. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der Vertragslaufzeit erfüllt.
- Beginn der Vertragslaufzeit ist in der Regel der 1. oder 15. eines Monats. Der Leasingnehmer erhält die Leasing-Rechnung mit den endgültigen Vertragsdaten (Beginn der Vertragslaufzeit, Leasing-Bemessungsgrundlage, Leasingraten, usw.).
- Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe des Leasingobjekts an die Leasinggesellschaft. Eine Vertragsverlängerung bzw. ein Erwerb des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer bedürfen gesonderter Vereinbarungen.
