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Leasing-Vorteile

Vorteil Bilanz

Da der Leasing-Geber juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes ist und es in seiner Bilanz ausweist, kommt es beim Leasing-Nehmer, also bei Ihnen, nicht zu einer Bilanzverlängerung. Dieses wiederum hat positive Auswirkungen auf Ihre Eigenkapitalquote (wichtig für das Basel-II-Rating).

Vorteil Flexibilität

Ob der Leasing-Nehmer oder die Leasing-Gesellschaft die Kaufverhandlungen für das Investitionsgut führt, ist in einem Leasing-Vertrag ebenso weitgehend frei vereinbar wie auch die Fragen:

  • wer später für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich ist
  • wie die jeweilige Höhe des Nutzungsentgeltes während der Leasing-Zeit gestaltet wird
  • wie es nach Ende der Vertragszeit weiterverwertet wird
  • wie lange das Leasing-Objekt genutzt wird / zur Verfügung steht

Vorteil Innovation

Die hohe Flexibilität bei der Vereinbarung der Laufzeit von Leasing-Verträgen erleichtert es Unternehmen, ihren Maschinenpark ständig an den schnellen technologischen Wandel anzupassen.

Denn das Verwertungsrisiko für Anlagen, die nicht mehr dem neuesten Stand der Technik entsprechen, aber durchaus noch voll produktionstauglich sind, übernimmt zu einem erhebliche Teil der Leasing-Anbieter.

Auch lassen sich zusätzlich konjunkturelle Auslastungsschwankungen durch den Einsatz von Leasing ebenfalls flexibler auffangen als dies möglich ist, wenn die Investitionsgüter gekauft wurden.

Vorteil Steuer

Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich sofort voll abzugsfähig. Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital wirken dagegen leider nur die Abschreibungen steuermindernd.